Umzug MIT Jobcenter

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Wissenswertes Über den Umzug mit Jobcenter

So übernimmt das Jobcenter deine Umzugskosten


Das Wichtigste auf einen Blick
Du willst als Bürgergeld-Empfänger in eine neue Wohnung ziehen? Das Jobcenter ist dein Ansprechpartner für Wohnen und Umzug. Es kann die Kosten für den Umzug übernehmen, wenn du gute Gründe hast und rechtzeitig einen Antrag stellst.

Wann ist ein Umzug notwendig?

Das Jobcenter übernimmt die Umzugskosten nur, wenn ein Wohnortwechsel erforderlich ist. Das bedeutet, es muss ein wesentlicher Grund für den Auszug vorliegen, der nicht durch andere Maßnahmen behoben werden kann. Ein wesentlicher Grund kann beispielsweise sein:

- Die aktuelle Wohnung ist zu klein, zu groß oder finanziell nicht angemessen
- Die derzeitige Wohnsituation ist gesundheitlich bedenklich oder gefährdet die Sicherheit der Bewohner
- Ein Umzug ist erforderlich, um eine Arbeitsstelle anzunehmen oder zu behalten
- Ein Auszug ist notwendig, um eine Ausbildung oder eine Qualifizierungsmaßnahme zu absolvieren
- Der Wohnortwechsel ist erforderlich, um familiäre oder soziale Probleme zu bewältigen.

Wann ist die vorherige Zustimmung des Jobcenters für einen Umzugerforderlich?

Die vorherige Zustimmung des Jobcenters ist notwendig, wenn du weiterhin Bürgergeld beziehen möchtest. Andernfalls könnte das Jobcenter die Übernahme der Umzugskosten ablehnen oder die Leistungen kürzen. Daher ist es wichtig, das Jobcenter rechtzeitig über deinen bevorstehenden Auszug zu informieren und einen Antrag auf Kostenübernahme für den Wohnortwechsel zu stellen. Das Jobcenter prüft dann, ob der Umzug notwendig ist und ob die neue Wohnung angemessen ist.

Wann ist eine Wohnung als angemessen anzusehen?
Das Jobcenter übernimmt die Umzugskosten nur, wenn deine neue Wohnung als angemessen betrachtet wird. Das bedeutet, sie sollte den Bedürfnissen der Haushaltsmitglieder entsprechen und die Kosten der Unterkunft (KdU) dürfen die örtlichen Richtwerte nicht überschreiten. Die KdU umfassen sowohl die Miete oder Belastung als auch die Nebenkosten. Diese örtlichen Richtwerte können je nach Region und Wohnungsgröße variieren. Du kannst dich beim Jobcenter oder bei einer Beratungsstelle informieren, um herauszufinden, welche KdU in deinem Fallals angemessen gelten. 

Welche Umzugskosten werden übernommen?

Normalerweise übernimmt das Jobcenter die folgenden Umzugskosten:

– Die Kosten für eine Spedition oder einen Mietwagen, wenn die Organisation des Transports nicht erfolgen kann
– Die Kosten für den Transport des Hausrats und persönlicher Gegenstände
– Die Kosten für eine Renovierung oder Schönheitsreparatur der alten Wohnung, wenn dies vereinbart ist
– Die Kosten für eine Renovierung oder Schönheitsreparatur der neuen Wohnung, wenn diese erforderlich ist
– Die Kosten für eine doppelte Mietzahlung für bis zu sechs Monate, falls die alte Wohnung nicht rechtzeitig gekündigt werden konnte oder die neue Wohnung noch nicht bezugsfertig ist. 

Diese Umzugskosten werden normalerweise nicht vom Jobcenter übernommen:

– Die Kosten für eine Kaution oder Genossenschaftsanteile für die neue Wohnung
– Die Kosten für neue Möbel oder Einrichtungsgegenstände
– Die Kosten für Maklerprovisionen oder Abstandszahlungen für die alte oder neue Wohnung

Wie stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme für den Umzug?
Du musst einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten beim Jobcenter einreichen. Es ist ratsam, den Antrag möglichst frühzeitig zustellen, bevor du den Umzug planst oder durchführst. Dem Antrag sollten die folgenden Unterlagen beigefügt werden:

– Eine Begründung für den Wohnortwechsel und eine Bestätigung, dass der Umzug notwendig ist.
– Eine Kündigungsbestätigung oder einen Mietvertrag für die alte Wohnung
– Ein Mietangebot oder einen Mietvertrag für die neue Wohnung
– Mehrere (in der Regel drei) Kostenvoranschläge für den Transport, die Renovierung und die doppelte Mietzahlung

Das Jobcenter wird deinen Antrag prüfen und dir schriftlich mitteilen, ob es die Auszugskosten übernimmt und in welcher Höhe. Falls das Jobcenter die Kosten ablehnt oder nur teilweise übernimmt, hast du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder Klage zu erheben.


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