Ein Umzug in eine neue Wohnung bedeutet oft hohe Ausgaben. Aber keine Sorge, wenn du berufsbedingt den Wohnort wechselst, kannst du dank der Umzugskostenpauschale viele dieser Kosten steuerlich geltend machen. Hier erfährst du, welche Punkte du dabei beachten solltest und welche Umzugskosten durch die Pauschale abgedeckt werden.
Das Wichtigste im Überblick:
Die Umzugskostenpauschale ermöglicht es, den Großteil der mit einem Umzug verbundenen Ausgaben bei der Steuererklärung anzugeben und somit steuerlich abzusetzen. Hierbei handelt es sich um einen gesetzlich festgelegten Pauschalbetrag, der jährlich zum 1. März angepasst wird. Die Verwendung dieser Pauschale erleichtert den Prozess der steuerlichen Verrechnung von Zusatzkosten erheblich, sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für den Staat. Durch die Festlegung eines einheitlichen Betrags wird der Verwaltungsaufwand reduziert und die Abwicklung steuerlicher Angelegenheiten im Zusammenhang mit Umzügen effizienter gestaltet.
Die Umzugskostenpauschale ist vorrangig für Personen konzipiert, die aus beruflichen Gründen ihren Wohnort verändern. Wenn du hingegen aus privaten Gründen umziehst, besteht die Möglichkeit, 20 Prozent der Kosten (maximal 4000 Euro) steuerlich abzusetzen. Zudem können von Unternehmen durchgeführte Arbeiten an deiner Wohnung oder deinem Haus als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden
Folgende Personengruppen können die Umzugskostenpauschale in Anspruch nehmen:
Die Umzugskostenpauschale berücksichtigt allgemeine Kosten im Zusammenhang mit der Suche und Einrichtung einer neuen Wohnung, und in der Regel sind keine Belege erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, die Nachweise aufzubewahren, da du eventuell darüber hinausgehende Umzugskosten später bei der Steuererklärung als Einzelbeträge geltend machen kannst.
Zu den abzugsfähigen Umzugskosten gehören unter anderem:
Neben diesen sogenannten „tatsächlichen Kosten“ können in der Regel auch sonstige Ausgaben wie Trinkgelder für Umzugshelfer, Kosten für Wohnungsinserate, Anmeldegebühren usw. abgesetzt werden.
Seit Juni 2020 gelten neue Bestimmungen für die Berechnung der Umzugskostenpauschale. Vor diesem Zeitpunkt waren das Enddatum des Umzugs und der Familienstand entscheidend für die Höhe der Pauschale. Seit dem 01.06.2020 richtet sich die Pauschale nun nach dem Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Des Weiteren gibt es seit diesem Datum keine Unterschiede mehr bei Ledigen, Verheirateten, Geschiedenen und Verwitweten.
Für berufsbedingte Umzüge beträgt die Pauschale seit April 2022 886 Euro. Zusätzlich können gegebenenfalls 590 Euro für jede weitere Person, die am Umzug teilnimmt, angesetzt werden. Zu diesen weiteren Personen zählen:
Eine neue Regelung gemäß § 10 Abs. 2 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) sieht außerdem eine Pauschale für Personen vor, die vor dem Einladen des Umzugsguts keine Wohnung gemietet oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung eingerichtet haben. Für diese Personen beträgt die Vergütung 172 Euro. Falls in den letzten zwei Jahren bereits ein berufsbedingter Umzug stattgefunden hat, erhöht sich die Pauschale zudem um 50 Prozent
Das Bundesfinanzministerium passt die Umzugskostenpauschale regelmäßig an, teilweise sogar mehrmals im Jahr. Wer Kosten für den Umzug trägt, sollte daher genau darauf achten, welche Umzugskostenpauschale in dem aktuellen Zeitraum gilt. Die Umzugskostenpauschale wurde zuletzt ab dem 01. April 2022 angepasst. Bis zu diesem Zeitpunkt betrug die Pauschale 870 Euro pro Umzug. Falls eine weitere Person (z.B. Kinder oder Ehepartner) aus dem bisherigen Haushalt mit umzog, konnten für diese zusätzlich 580 Euro geltend gemacht werden.
Seit dem 1. April 2022 gilt eine leicht erhöhte Umzugskostenpauschale von 886 Euro. Für jede zusätzliche Person, die ebenfalls umzieht, können 590 Euro geltend gemacht werden. Diese erhöhte Pauschale wird für beruflich bedingte Umzüge ab diesem Datum verwendet. Diese Summe kann von Personen, die berufsbedingt vor dem 1. März 2024 umgezogen sind, in den Steuererklärungen der Jahre 2023 und 2024 beansprucht werden, sofern der Umzug vor dem 1. März 2024 stattgefunden hat.
Wichtig zu beachten: Die Pauschale in dieser Höhe kann nur geltend gemacht werden, wenn bereits vor dem Umzug ein eigener Hausstand vorhanden war. Falls dies nicht der Fall ist, liegt die Pauschale derzeit bei 177 Euro.
Für Umzüge ab dem 1. März 2024 gelten erneut höhere Werte. Die Pauschale für den Umziehenden selbst steigt auf 964 Euro. Für jede andere mitumziehende Person erhöht sich der Betrag auf 643 Euro. Ohne eigenen Hausstand vor dem Umzug können 193 Euro abgesetzt werden.
Beruflich bedingte Umzugskosten können von Arbeitnehmern als Werbungskosten in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) der jährlichen Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Hierfür ist aktuell das Feld 115 vorgesehen.
Wenn die Summe der Umzugskosten in diesem Feld angegeben wird, zieht das Finanzamt den entsprechenden Betrag (zusammen mit allen anderen Werbungskosten) vom steuerpflichtigen Einkommen ab.
Ein vereinfachtes Beispiel verdeutlicht dies: Angenommen, das steuerpflichtige Einkommen einer Person beträgt in einem Jahr 50.000 Euro. Im gleichen Jahr ist die Person berufsbedingt umgezogen und hat dafür Kosten in Höhe von 3.000 Euro getragen. Aufgrund der Umzugskosten werden dieser Person von den 50.000 Euro steuerpflichtigem Einkommen die entsprechenden 3.000 Euro abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich somit auf 47.000 Euro. Weitere Werbungskosten können das zu versteuernde Einkommen weiter mindern. Beachtet werden sollte jedoch, dass sich die geltend gemachten Kosten erst auswirken, wenn der Werbungskosten-Pauschalbetrag von 1.230 Euro pro Jahr überschritten wird. Diese Regelung gilt auch im Jahr 2024.
Du kannst die Umzugskostenpauschale nutzen, ohne spezifische Belege einreichen zu müssen. Falls der Gedanke an einen Papierkrieg dich überfordert, ist die Nutzung der Umzugskostenpauschale ideal. Bist du eher der Perfektionist und hältst genaue Aufzeichnungen? Wenn du deine Ausgaben detailliert dokumentieren kannst und sie die Beträge der Pauschale übersteigen, ist es ratsam, bei deiner Einkommensteuererklärung Einzelbeträge geltend zu machen.
Wenn du aus rein privaten Gründen umziehst, beispielsweise weil der Vermieter gekündigt hat oder du mit deinem Lebenspartner zusammenziehst, besteht die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Kosten steuerlich geltend zu machen. Im Rahmen der sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen können pro Jahr 20 Prozent der Arbeitskosten des Umzugs berücksichtigt werden – jedoch maximal 4.000 Euro.
Falls ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, beispielsweise aufgrund einer Behinderung, eines Unfalls oder aus Altersgründen, können die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden. In einem solchen Fall kann das Finanzamt möglicherweise ein ärztliches Attest als Nachweis verlangen. Bei Pflegebedarf gibt es die Möglichkeit, das die Krankenkasse sich an den Umzugskosten beteiligt.
Auch als Student besteht unter bestimmten Umständen die Chance, die Umzugskosten steuerlich geltend zu machen, insbesondere wenn der Umzug aufgrund des Studienbeginns oder eines Wechsels des Studienplatzes erfolgt. Voraussetzung dafür ist, dass der Weg vom bisherigen Wohnort zum neuen Studienplatz verkürzt wird. Hierbei ist nicht die zurückgelegte Entfernung entscheidend, sondern die dadurch erzielte Zeitersparnis. Falls sich die Fahrzeit zwischen dem Zuhause und der Universität um mehr als 30 Minuten pro Strecke verkürzt, können die Umzugskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden.
Auslandsumzüge werden in Umzüge innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union unterteilt. Die Beträge werden auf Grundlage des Grundeinkommens nach Besoldungsstufe A13, Stufe 8, berechnet. Folgende Beträge können beansprucht werden.
Auch die Kosten für einen Umzug ins Ausland können teilweise übernommen werden. Hierbei erfolgt eine Aufteilung in Umzüge innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union. Die Beträge werden auf Grundlage des Grundeinkommens nach Besoldungsstufe A13, Stufe 8, errechnet.
Insgesamt bietet die Umzugskostenpauschale eine effiziente Möglichkeit, die finanzielle Belastung eines Umzugs zu mildern, insbesondere für diejenigen, die aufgrund beruflicher Veränderungen (siehe Artikel zum Umzug mit Kostenbeteiligung über das Jobcenter) oder Ausbildungswechsel den Wohnort wechseln. Die klaren Richtlinien und regelmäßigen Aktualisierungen dieser Pauschale seitens des Bundesfinanzministeriums tragen dazu bei, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und den Prozess der steuerlichen Verrechnung von Umzugskosten sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzbehörden zu erleichtern.
Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen und Höchstbeträge für die Umzugskostenpauschale zu berücksichtigen, um den maximalen Nutzen bei der Steuererklärung zu erzielen. Die Möglichkeit, die Umzugskosten auch bei privaten Umzügen oder gesundheitsbedingten Veränderungen geltend zu machen, bietet zusätzliche Anreize und Unterstützung für individuelle Lebenssituationen.
In der Steuererklärung sollten die entsprechenden Formulare präzise ausgefüllt und die notwendigen Informationen bereitgestellt werden. Obwohl die Umzugskostenpauschale die Einreichung detaillierter Belege oft überflüssig macht, ist es ratsam, Unterlagen aufzubewahren, um bei Bedarf individuelle Ausgaben geltend zu machen.